Nachhaltigkeitskommunikation - Ausweitung der Berichtspflichten schreitet voran

Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitskommunikation werden auf europäischer Ebene verschärft und auf immer mehr Unternehmen ausgeweitet. Kleinere mittelständische Unternehmen könnten annehmen, sie würden davon gar nicht betroffen sein. Doch, Vorsicht ist geboten, vorausschauendes Denken und Handeln ebenso.

Die Vorgaben des Gesetzgebers zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung werden kontinuierlich verschärft. Die meisten Kleinunternehmer und kleineren mittelständischen Unternehmen (1 bis 499 Mitarbeiter) dürften diese Debatte wohl nur am Rande verfolgen -, in der Annahme sie würden aufgrund ihrer Größe gar nicht betroffen sein. Diese Annahme könnte sich als Trugschluss erweisen, zumindest in bestimmten Fällen und Branchen und Unternehmensgrößen. 

Schauen wir auf die Entwicklung auf der Zeitachse. Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren mehrere Richtlinien zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erlassen:

  1. Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive, NFRD):
    Diese Richtlinie verpflichtete große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden ab dem Geschäftsjahr 2017, eine nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen. In Deutschland waren davon rund 500 Unternehmen betroffen.
  2. Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD):
    Diese im Dezember 2022 verabschiedete Richtlinie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Sie betrifft künftig alle großen Unternehmen in der EU sowie kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (KMU). In Deutschland wird die Zahl der betroffenen Unternehmen Schätzungen zufolge auf etwa 15.000 ansteigen.
     

Die nächste bedeutende Entwicklung in diesem Bereich ist die geplante EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Diese Richtlinie befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess und wird voraussichtlich in den kommenden Jahren verabschiedet. Sie zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- sowie Umweltaspekte in der gesamten Wertschöpfungskette zu verankern.

Die CSDDD wird vor allem für große Unternehmen gelten, die bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf Mitarbeiterzahl und Umsatz erfüllen. In Deutschland wird erwartet, dass etwa 1.500 Unternehmen von dieser Richtlinie betroffen sein werden.

Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden könnten allerdings ebenfalls betroffen sein, wenn sie in Hochrisikosektoren tätig sind (z. B. Textil- oder Bergbauindustrie) und einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro weltweit erzielen. 

Wie sollten sich solche Unternehmen jetzt verhalten? Sie könnten sich durchaus schon jetzt durch strategische Maßnahmen in der Kommunikation proaktiv auf die zu Anforderungen vorbereiten:

  1. Einführung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts: Unternehmen könnten beginnen, jährlich Berichte zu erstellen, die ihre ökologischen, sozialen und Governance-Initiativen beschreiben. Diese Berichte könnten auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht oder als PDF zum Download bereitgestellt werden.
  2. Nutzung bestehender Kommunikationskanäle: Nachhaltigkeitsthemen könnten stärker und regelmäßiger als bislang in internen und externen Medien wie Mitarbeitermagazinen, Social-Media-Kanälen und dem Unternehmensblog behandelt werden. So können erste Erfahrungen in der Berichterstellung gesammelt werden.
  3. Dialog mit Stakeholdern: Unternehmen könnten freiwillig Nachhaltigkeitsberichte oder Einblicke in ihre Maßnahmen in Stakeholder-Dialogen präsentieren, etwa in Kunden-Newslettern, Investorenpräsentationen, Kommunikation in Kunden-Beiräten oder auf Events wie Nachhaltigkeitstagen.

Solche Maßnahmen könnten zugleich genutzt werden, um frühzeitig eine geeignete sprachliche Darstellung zu trainieren. Denn die EU prüft die Berichterstattung ganz gewiss unter dem Aspekt möglichen Greenwashings. Im vergangenen Jahr hat der Rat der Europäische Union am 24. Februar eine weitere Richtlinie zum ökologischen Verbraucherschutz erlassen, welche den Gang der Dinge anzeigt und auch im hier dargestellten Zusammenhang beachtet werden sollte. Gefordert sind zukünftig vor allem wirklich nachweisbare Aussagen, im Idealfall wissenschaftlich bewiesene. Weiterhin bedeutsam: die objektive Überprüfbarkeit der Aussagen. Und: Genauigkeit (Sind es Aussage über ein einzelnes Produkt? Über einen Geschäftsbereich? Das Unternehmen als Ganzes?).

Darüber hinaus empfehlenswert sind in der Nachhaltigkeitskommunikation generell diese beiden Aspekte: 
Klarheit und Präzision in der Sprache, ohne Übertreibungen: Statt vager oder überzogener Begriffe wie "Wir sind Vorreiter" oder "einzigartig nachhaltig", sollten konkrete, überprüfbare Maßnahmen und Fortschritte beschrieben werden, beispielsweise: "Wir haben den Energieverbrauch in unseren Büros um 15 % reduziert."
Transparenz und Ehrlichkeit: Berichte sollten offen auch über bestehende Herausforderungen oder noch nicht erfüllte Ziele informieren. Das schafft Glaubwürdigkeit. Aussagen wie "Unsere Recyclingquote liegt bei 60 %, unser Ziel ist 90 % bis 2025" signalisieren Bemühen und vermeiden den Eindruck von Verschleierung.

Diese Schritte helfen nicht nur bei der Übung der Berichterstattung, sondern tragen auch dazu bei, Vertrauen bei Stakeholdern aufzubauen.

Markus Kiefer

(Kolumne von Markus Kiefer vom 1. März 2025 auf www.markus-kiefer.eu)

Erschienen am 01/03/2025 08:25
von Markus Kiefer
in der Kategorie : Auf den Punkt
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